Frank Baranowski: Endlich Klarheit – Solidaritätsumlage ist verfassungsgemäß

Mit dem von der Landesregierung beschlossenen Stärkungspakt Stadtfinanzen wird den finanzschwachen Kommunen solidarisch unter die Arme gegriffen. Die Städte und Gemeinden erhalten so die Möglichkeit, einen ausgeglichen Haushalt bis zum Jahr 2021 vorzulegen. „Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW. Indem das Urteil nun endlich Rechtsklarheit für beide Seiten schafft, wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW sichergestellt. In einem solidarisch geprägten Land wie NRW sollte es selbstverständlich sein, dass finanzstarke Kommunen den finanzschwachen Kommunen bei der Konsolidierung der örtlichen Haushalte helfen“, so Frank Baranowski, Oberbürgermeister von Gelsenkirchen. Weiterhin betont Baranowski, dass permanente Klagen gegen den Landesgesetzgeber zum Gemeindefinanzierungsgesetz der interkommunalen Solidarität nicht dienlich sind.
Über 70 Städte und Gemeinden haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Solidaritätsumlage nach dem Stärkungspaktgesetz NRW an den Verfassungsgerichtshof NRW gewendet. Sie machen geltend, dass ihnen unter Verstoß gegen die verfassungsrechtliche gewährleistete kommunale Finanzhoheit insgesamt 775,523 Millionen Euro entzogen werden, die ihnen durch Bundesrecht jedoch zugewiesen seien. Der Verfassungsgerichtshof betont in seinem heutigen gesprochenen Urteil jedoch, dass mit der Solidaritätsumlage nicht auf bestimmte kommunale Steuererträge zurückgegriffen werde. Den betroffenen Kommunen wird stattdessen eine aus ihren Haushalten zu erfüllende allgemeine Zahlungspflicht auferlegt. In Form von Konsolidierungshilfen fließt das Umlageaufkommen dann an Städte und Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation.