“Neues E-Government-Gesetz in NRW: Elektronische Kommunikation mit öffentlicher Verwaltung soll Standard werden”

"Das neue Gesetz schafft einen guten und zukunftsweisenden Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation. Er bietet die Grundlage, um Geschäftsprozesse beispielsweise durch die Einführung der E-Akte zu optimieren und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Das Gesetz, das nächste Woche vom Landtag beschlossen werden soll, geht dabei noch über die Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes hinaus: Es verpflichtet die Verwaltung beispielsweise, ein geeignetes Verfahren des E-Payment anzubieten. Zudem sollen Behörden und öffentliche Stellen künftig elektronisch untereinander kommunizieren.

Die Zukunft der Kommunikation ist elektronisch, auch die Kommunikation mit und zwischen den Behörden. Das E-Government-Gesetz leistet dabei einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger auf einfache Weise elektronisch beispielsweise einen neuen Personalausweis beantragen können. Auch die Beschäftigten in den Ämtern werden von dem neuen Gesetz profitieren: Sie können ihre Aufgaben effizienter bewältigen, etwa durch schnelleren Datenaustausch oder einen Zugriff auf Akten, ohne zuvor umständlich Akten anfordern zu müssen. In den Kommunen gibt es bereits vielversprechende Reformansätze. Die Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag wollen dies weiter unterstützen unter anderem mit einem eigenständigen Förderprogramm insbesondere für kleine Gemeinden und durch einen landesweiten Austausch zwischen Land und Kommunen."