Unkonventionelles Fracking wird dauerhaft verboten

Durch den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wird klargestellt, dass eine Erlaubnis für unkonventionelles Fracking zu versagen ist, wenn „Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas aufgebrochen werden soll.“
Das ist das lange geforderte Aus für das unkonventionelle Fracking in Deutschland! Auch die vier wissenschaftlichen Probebohrungen wird es in NRW nicht geben, denn die SPD hat durchgesetzt, dass die jeweilige Landesregierung zustimmen muss. Die umstrittene Expertenkommission ist ebenfalls vom Tisch.
Damit ist der Fall in NRW klar: Kein Fracking in NRW, denn auch die Landesregierung will das unkonventionelle Fracking in NRW verhindern! Mit diesem Gesetz werde das Verbot umgesetzt und Rechtssicherheit geschaffen, die es bisher nicht gab, teilten die Abgeordneten der SPD-Landesgruppe NRW mit.