Fünf-Milliarden-Entlastung muss an Kommunen gehen

„Die vier Milliarden für die Kommunen sollen zu zwei Dritteln nach den Kriterien zur Verteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils und nur zu einem Drittel durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen verteilt werden. Leider hilft dieser Maßstab den Kommunen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit nur unzureichend. Die weitere fünfte Milliarde soll über den Umsatzsteueranteil der Länder aufgeteilt werden.
Gut ist, dass der Bund zusätzlich die flüchtlingsbedingten Mehrkosten im SGB II übernehmen will. Es ist aber mehr als bedauerlich, dass bei der lang geplanten Entlastung von Sozialausgaben die Probleme vor allem strukturschwacher Kommunen, nicht stärker berücksichtigt werden und stattdessen die Länder ihre Haushalte aufstocken. Dieses Modell kann nur dann akzeptiert werden, wenn die Länder ihre Mittel ungeschmälert an die Kommunen weitergeben. Die Länder sind damit mehr als in der Vergangenheit in der Pflicht, ihre Kommunen durch eigene Beiträge von den Sozialausgaben zu entlasten. Mit dem Fingerzeig auf Berlin lässt sich diese Verantwortung nicht mehr abschieben.“