„Durch diese neuen Regelungen können Kommunen entlastet werden, die sonst durch eine einseitige Konzentration der Asylberechtigten bei den Aufgaben der Integration überlastet wären. Nötig ist dafür aber auch eine rückwirkende Einbeziehung der heute noch im Verfahren befindlichen Personen. Zudem sind jetzt die Länder aufgefordert, die Regeln der Zuweisung zu Wohnsitzen zu konkretisieren.“, erklärt Baranowski.

 

„Mit der Wohnsitzauflage wird ein Instrument geschaffen, das den Kommunen helfen kann, die Aufgaben der Integration der anerkannten Asylbewerber besser zu lösen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bund aufgefordert bleibt, sich zu einer weiteren Beteiligung an den Kosten der Integration in Ländern und Kommunen festzulegen. Die Kommunen fordern den Bund auf, die Kosten der Unterkunft vollständig zu übernehmen. Dadurch werden die Kommunen schnell und treffsicher entlastet.“, betont Baranowski.

 

Hintergrund:

 

Durch den Beschluss einer Wohnsitzauflage können Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet werden, an einem festgelegten Wohnort ihren Wohnsitz zu nehmen. Nur an diesem Ort haben sie dann auch Ansprüche auf Sozialleistungen.