Spiegel-Online: Union und SPD schaffen Störerhaftung ab

Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr für deren Surfverhalten pauschal haften. Auf den Wegfall dieser sogenannten Störerhaftung haben sich Vertreter von Union und SPD nach Informationen von SPIEGEL ONLINE am frühen Mittwochmorgen geeinigt.

Das WLAN in Deutschland wird so ein gutes Stück freier.
Damit ist ein quälend langer Streit beendet. Über die Neuregelung des Telemediengesetzes wurde zwischen den Koalitionspartnern und den vielen beteiligten Ministerien heftig gestritten. Ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel aus dem September wurde von vielen Seiten scharf kritisiert.
Der Kompromiss: Nun sollen auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden damit möglich.
Unter Störerhaftung versteht man den Umstand, dass jemand, der zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, in Haftung genommen werden kann. Im Zusammenhang mit WLAN-Zugängen wurde jahrelang darüber gestritten, inwieweit Betreiber von Hotspots in Haftung genommen werden können, wenn über ihr WLAN-Netz Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Die Störerhaftung gilt als Grund dafür, warum Deutschland bei offenen WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich hinterher hinkt.

Schon in der nächsten Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit bereits ab Herbst in Kraft treten.
Die Diskussionen über die Störerhaftung zogen sich so lange hin, dass kürzlich Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Eile mahnen ließ. Zuletzt wurden die Befürworter der Störerhaftung immer unsichtbarer. Neuen Druck auf die Koalition machte ein Gutachten des Generalanwalts am EuGH.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/stoererhaftung-union-und-spd-einigen-sich-auf-wlan-gesetz-a-1091731.html