Ministerin Kampmann: Kabinett bringt Änderung des Kibiz-Gesetzes auf den Weg

Der Entwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz), der damit auf den Weg gebracht ist, wird nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens für alle Kita-Träger und  Kommunen eine spürbare finanzielle Stabilisierung bedeuten. Zum einen wird das Land die 431 Millionen Euro, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werden, in vollem Umfang für die frühkindliche Bildung einsetzen. Bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 werden hiervon insgesamt 331 Millionen Euro für die Verbesserung der Finanzierung des laufenden Betriebes der Kindertageseinrichtungen in NRW bereitgestellt. Weitere 100 Millionen Euro aus den Betreuungsgeld-Mitteln setzt das Land für ein Investitionsförderprogramm insbesondere für zusätzliche Ü3-Plätze ein.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen ab dem 1. August 2016 alle Träger von Tageseinrichtungen zusätzliche Zuschläge (zwischen mindestens 100 und 400 Euro jährlich pro Kind) auf die Kindpauschalen erhalten. Diese sollen zur Stabilisierung der Finanzsituation der Kitas beitragen.

Außerdem wird das Land ab dem 1. August 2016 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 die jährliche Anpassung der Kindpauschalen auf drei Prozent verdoppeln. Dafür wird allein das Land 200 Millionen Euro bereitstellen. Die Kommunen haben zugesichert, sich an dieser Erhöhung entsprechend ihres Finanzierungsanteils zu beteiligen.

Die Landesregierung hat das 2008/09 unter der CDU/FDP-Vorgänger-Regierung in Kraft getretene Kinderbildungsgesetz bereits 2011 und 2014 revidiert, um die Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern – auch personell. Bisher wurden allerdings sämtliche von der Landesregierung eingeführten Verbesserungen ausschließlich durch Landesmittel finanziert. Im Zuge dieser Reformschritte stellt das Land 390 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Bestätigt hat sich ebenfalls die schon 2008 geäußerte Befürchtung, dass die jährliche Anpassung von 1,5 Prozent nicht ausreiche. Vor allem konnte sie mit der Entwicklung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas nicht Schritt halten.

"Trotz der erheblichen finanziellen Mittel, die wir bis 2018/19 zur Verfügung stellen, sprechen wir lediglich von einer überbrückenden Hilfe. Die Landesregierung arbeitet intensiv daran, noch in dieser Legislaturperiode die Eckpunkte für ein neues Gesetz vorstellen zu können", sagte Familienministerin Kampmann. Im Dezember 2015 hatten sich die Regierungskoalition und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, unverzüglich Gespräche über ein neues Gesetz und eine neue Finanzierungsstruktur für die Kindertagesbetreuung aufzunehmen.