Ergebnisse des 2. Runden Tisches zu Flüchtlingsfragen

1.  Umgesetzte Maßnahmen:

  • Der politische Druck auch aus NRW hat dazu beigetragen, dass der Bund Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt 1 Mrd. € entlastet („Flüchtlingsmilliarde“) – 108 Mio. € entfallen auf NRW. 54 Mio. € davon gibt die Landesregierung 1:1 an die Kommunen weiter. Die weiteren 54 Mio. €, die vom Land zu refinanzieren sind, werden vom Land zugunsten der Flüchtlingspolitik auf insgesamt 91 Mio. € aufgestockt.
  • Die Pauschale Zuweisung des Landes an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde um 40 Mio. € auf 183 Mio. € im Jahr 2015 erhöht.
  • Die Mittel für soziale Flüchtlingsberatung wurden auf 7 Mio. € verdoppelt.
  • Die Mittel für freiwillige Impfangebote wurden um 5,375 Mio. € aufgestockt.
  • Im Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde ein Härtefallfonds in Höhe von 3 Mio. € eingerichtet, um Kommunen in Fällen hoher Krankheitskosten zu entlasten.
  • Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um 650 Stellen aufgestockt wurde, ist auch dem politischen Druck aus NRW zu verdanken.
  • Die Neukonzeption der Flüchtlingsunterbringung in NRW kommt voran: Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat dazu ein Eckpunktepapier erstellt und steht darüber im Dialog mit Kommunen und Verbänden.
  • Unverzügliche Schaffung einer Rechtsgrundlage für die optionale Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende auch in Flächenländern
  • Die Regelunterbringungskapazität in den Landeseinrichtungen wurde seit dem Essener Flüchtlingsgipfel um rund 2.000 Plätze auf jetzt rund 7.000 dauerhafte verfügbare Plätze erhöht. Unser Ziel, 10.000 Plätze, können wir damit im nächsten Jahr erreichen. Den Ausbau weiterer Kapazitäten werden wir in Abhängigkeit zur jeweiligen Entwicklung der Flüchtlingszahlen weiter vorantreiben.
  • Das Land und der Kreis Unna haben auf 10 Jahre eine Vereinbarung über die Nutzung der Unterkunft Unna-Massen für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung geschlossen.
  • Die Task Force zur Kontrolle der Landeseinrichtungen wurde in Absprache mit Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden eingerichtet. Vor Ort finden regemäßige Kontrollen statt.
  • Im Haushalt 2015 wurden die Voraussetzungen für eine Personalaufstockung bei der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich „Asyl/Unterbringung“ um 44 Stellen geschaffen.
  • Die Zuständigkeit für Flüchtlingsunterbringung bezogen auf Immobilien wurde auf 3 Bezirksregierungen ausgeweitet (zusätzlich zu Arnsberg noch Köln und Düsseldorf). Eine weitere formelle Ausdehnung auf die bereits in der Praxis mitwirkenden Bezirksregierungen Münster und Detmold ist geplant.
  • Für die in den Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Sicherheitsunternehmen wurden Standards festgeschrieben, das Sicherheitspersonal wird einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Auch hierzu finden regelmäßig Kontrollen statt.
  • Flüchtlinge brauchen nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch menschliche Zuwendung und Betreuung. Hierzu wird in jedem Kreis, in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Beratungsstelle eingerichtet und die vom Land geförderten Stellen auf 141 Stellen verdoppelt.
  • Zusätzlich wurde gemeinsam mit den NGO (Nicht-Regierungsorga­nisationen) ein Konzept für dezentrales Beschwerdemanagement entwickelt, das jetzt umgesetzt wird.
  • Für die Flüchtlingsunterkünfte wurden Qualitätsstandards im Dialog mit den Betreuungsorganisationen fortentwickelt. Diese sind im Internet für jeden einsehbar.
  • Das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ ist am 26.11.2014 in Kraft getreten.
  • Bei denkmalschützerischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge steht ein Beratungsangebot des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zur Verfügung.
  • Die NRW.Bank hat zum 15.12.2014 das Förderprogramm „NRW.Flüchtlingsheime“ in Höhe von 100 Mio. € aufgelegt.
  • Im Haushalt 2015 wurden zusätzlich 6 Mio. € für niedrigschwellige Angebote eingesetzt, mit denen Flüchtlingskinder und Familien an den Kita-Besuch herangeführt werden und Kinder sofort gefördert werden können.
  • Seit dem 01.02.2015 stehen 300 zusätzliche Lehrerstellen bereit, um das Recht der Flüchtlingskinder auf Schulbildung zu sichern.
  • Um den Zusatzbedarf an Ganztagsplätzen zu decken, wurden im Haushalt 2015 2.600 zusätzliche Ganztagsplätze eingeplant.
  • Zehn zusätzliche Stellen für die Kommunalen Integrationszentren zur Beratung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen.
  • Für zusätzliche Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren wurden im Haushalt 2015 zusätzlich 500.000 € für VHS und Weiterbildungseinrichtungen veranschlagt.
  • Im Spitzengespräch Ausbildungskonsens wurde am 12.11.2014 der Appell an Handwerk und Industrie beschlossen, geeignete Ausbildungskontingente zur Verfügung zu stellen.
  • Landesregierung und Hochschulen in NRW haben am 08.12.2014 ein Memorandum unterzeichnet, das Maßnahmen zur Hilfe und Unterstützung formuliert, damit Flüchtlinge in NRW studieren können.
  • Das DAAD-Programm (Deutscher Akademischer Austauschdienst) wurde um 1,5 Mio. € aufgestockt, somit können ab Sommer 2015 zusätzlich zu den bisherigen 200 Stipendien weitere 21 für NRW-Stipendiaten vergeben werden.
  • Unter aktiver Beteiligung von Nordrhein-Westfalen wurden Regelungen für eine gerechte bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erarbeitet, die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch den Bund wird kurzfristig erwartet.
  • 2015 werden zusätzlich 900.000 € für die Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffener traumatisierter Flüchtlingsfrauen bereitgestellt.
  • Ein Programm zur Unterstützung des Ehrenamtes mit einem Gesamtvolumen von 1 Mio. € wurde erarbeitet, das in den 49 Kommunalen Integrationszentren umgesetzt wird. Alle Anträge sind bereits bewilligt und die Maßnahmen haben begonnen.
  • Das Modellprojekt „Early Intervention“ der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird derzeit in Köln durchgeführt. Es soll an 3 weiteren Standorten in Ahlen-Münster, Detmold und Dortmund eingeführt werden.

2.    Forderungen an den Bund

Die Landesregierung fordert in Übereinstimmung mit den anderen Ländern ein zusätzliches strukturelles finanzielles Engagement des Bundes. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom Dezember 2014 („Flüchtlingsmilliarde“) ist ein erster Schritt, dem jetzt jedoch weitere Schritte folgen müssen. Die Zahl der Asylsuchenden hat sich in 2015 sehr viel dynamischer entwickelt, als das im Dezember 2014 erwartet wurde.
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat am 26. März 2015 einen Forderungskatalog an den Bund beschlossen, der von der Landesregierung unterstützt wird:

  • Unverzügliche Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge innerhalb des Bundesgebietes und als Grundlage für die landesinterne Verteilung.
  • Weitere dauerhafte Aufstockung des Personalbestandes – einschließlich der Dolmetscher – beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Verbesserung der Prognosen des BAMF über die künftige Entwicklung der Asylbewerberzahlen.
  • strukturelle finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an den im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten  und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen den Ländern und Kommunen entstehenden Kosten.
  • Übernahme der Unterbringungskosten der Länder durch den Bund in den Fällen, in denen die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) länger als drei Monate dauern.
  • Angemessene Kostenbeteiligung des Bundes durch
    • die strukturelle Beteiligung an den Kosten für die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge
    • die Übernahme der Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge
    • Unverzügliche Schaffung einer Rechtsgrundlage für die optionale Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende auch in Flächenländern
    • die Übernahme der Kosten der Integration und Sprachförderung
    • die Beteiligung an Dolmetscherkosten
    • Dabei sind die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einzubeziehen.
  • Beteiligung des Bundes an erforderlichen Wohnraumprogrammen der Länder zur Unterbringung der „Zuwanderer“.
  • Unterstützung der Länder bei der Rückführung durch vermehrte Sammelcharter-Maßnahmen der Bundespolizei.
  • Intensivierung des Kampfes gegen Schlepper.
  • gerechtere Verteilung der Flüchtlinge in Europa.
  • Prüfung der Erleichterung und Beschleunigung von Rechtsschutzverfahren.