“Duales System” im Rettungswesen wird beibehalten

Trotz veränderter wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen auf EU-Ebene gelingt es durch das neue Rettungsgesetz, das bewährte „Duale System“ beizubehalten. Das heißt: Kreise und kreisfreie Städte können als Träger des Rettungswesens weiterhin selbst im Rettungsdienst tätig werden. Möglich ist auch, dass diese Dritte, also meist freiwillige Hilfsorganisationen, als „Verwaltungshelfer“ beauftragen oder sie können Dritten – das sind zumeist private Unternehmen – eine Genehmigung dafür erteilen. Das neue Gesetz unterstützt damit die freiwilligen Hilfsorganisationen und die vielen ehrenamtlich Tätigen, die eine der wichtigsten Stützen im nordrhein-westfälischen Rettungswesen sind.

Darüber hinaus wird der neue Beruf des Notfallsanitäters, der den Beruf des Rettungsassistenten nach und nach ablösen soll, berücksichtigt. Die Kosten der Ausbildung und Fortbildung müssen die Krankenkassen tragen.
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