Die Fortsetzung der Schulsozialarbeit war in den vergangenen Monaten ein viel diskutiertes Thema in zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW. Die Finanzierung Schulsozialarbeit hatte der Bund eingestellt und damit viele Kommunen vor unlösbare Probleme gestellt, weil die Schulsozialarbeit als unbestritten positiv anerkannt ist und für unverzichtbar gehalten wird.
Das Land NRW wollte den Kommunen ermöglichen, die Gelder, die seitens des Bundes für 2012 bereitgestellt, aber nicht vollständig verbraucht worden waren, für die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit zu nutzen. Doch der Bund forderte kurzerhand die Mittel von den Kommunen zurück, eine Maßnahme, die nach Auffassung mehrerer Länder nicht rechtmäßig war, weil dazu die Rechtsgrundlage im SGB II fehlte. Die Rückforderung nicht verbrauchter Mittel war nach dem Gesetz nämlich erst ab 2013 möglich, vorher nicht.
Mit dieser Rechtsauffassung haben sich jetzt die Länder NRW, Niedersachsen und Brandenburg durchgesetzt. Der Bund muss allen Ländern zusammen rund 284 Millionen Euro erstatten, davon entfallen rund 70 Millionen auf NRW.
"Das ist kommunales Geld, das Land muss die Mittel eins zu eins an die Kommunen weiterleiten", fordert Frank Baranowski. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit passt in das Konzept der Ministerpräsidentin, die "kein Kind zurücklassen" wolle. Man müsse klar anerkennen, dass die Landesregierung den Kommunen mit eigenen Mitteln geholfen habe, dennoch müssten die jetzt erstrittenen Gelder bei den Kommunen landen und dürften nicht verrechnet werden, denn auch sie reichten nicht aus, um die Schulsozialarbeit dauerhaft weiterfinanzieren zu können.
Pikant an der Entscheidung des Gerichts ist die Tatsache, dass der Streit der Länder mit dem Bund nicht in erster Linie durch die Weigerung der zuständigen Bundesarbeitsministerin, sondern vor allem durch die restriktive Haltung des Bundesfinanzministers verursacht worden ist. Dieser hatte sich nämlich geweigert, der Fachministerin die Mittel zur Verfügung zu stellen, die durch einen Verzicht auf die Rückforderung für das BMAS entstanden wären.