Weitere Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben und Förderung von Investitionen

Mit der Erhöhung der kommunalen Entlastung um 1,5 Mrd. Euro im Jahre 2017 steigt der Entlastungsbetrag in dieser Legislaturperiode auf insgesamt 4,5 Mrd. Für die Jahre 2015 bis 2017 waren bereits jährlich 1 Mrd. Euro im Bundeshaushalt festgeschrieben. In Verbindung mit weiteren Hilfen erreicht die Koalition die im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastungen der Kommunen, die dann ab 2018 mit jährlich 5 Mrd. Euro fortgeschrieben werden. Damit haben wir Sozialdemokraten im Bund erneut dafür gesorgt, die Entlastung der Kommunen zu verstärken.

Die Auflage eines kommunalen Investitionsfonds von 3,5 Mrd. Euro für die Jahre 2015- 2018 ist ein richtiger Schritt. Dass sich der Fonds speziell an finanzschwache Kommunen richtet und der kommunale Eigenanteil auf 10 Prozent begrenzt wird, ist besonders positiv zu bewerten. Die Notwendigkeit, Hilfen für die Kommunen nach Bedürftigkeit zu leisten, ist seitens der SPD immer wieder betont worden.  Angesichts einer stark unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen in Deutschland, ist das Ziel, den finanzschwächsten Kommunen zu helfen, sehr zu begrüßen. Erfreulich wäre es, wenn die Länder ebenso wie einst beim Konjunkturpaket II Wege fänden, um die letzten 10 Prozent für die Kommunen zu finanzieren, die keine Eigenanteile aufbringen können.

Auch die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und in die digitale Infrastruktur um zusätzlich 4,35 Mrd. Euro in den Jahren 2015- 2018 werden den Kommunen helfen, Standortnachteile zu verringern. Damit leistet die Koalition einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur.

Zusammen mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten in Höhe von 750 Millionen Euro, der Aufstockung der Städtebauförderung in Höhe von 600 Millionen Euro und der Entlastung für die Flüchtlingsunterbringung in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro hat die SPD mehr als 15 Mrd. Euro für die kommunale Entlastung in den Jahren 2015- 2018 durchsetzen können. Dazu kommen noch die bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf Druck der SPD vereinbarten Entlastungen bei der vollständigen Übernahme der Grundsicherung im Alter in Höhe von voraussichtlich mehr als 24 Mrd. Euro im Zeitraum 2015- 2018. Die Sozialdemokraten in der Großen Koalition sind Garanten dafür, dass die Lage der Kommunen realistisch eingeschätzt und wirksam verbessert wird.

Trotz der Unterstützung des Bundes kommen allerdings neue Herausforderungen durch die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und politisch Verfolgten auf die Kommunen zu. Sollen soziale Konflikte vermieden werden, dürfen sie sich nicht an der Linie der Finanzierbarkeit freiwilliger Leistungen der Kommunen bewegen. Deshalb ist es unverzichtbar, dass der Bund die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und ihrer Integration übernimmt.