Arbeitsmarktöffnung entlastet kommunale Haushalte

Eine Öffnung des Arbeitsmarktes und eine Aufenthaltsgenehmigung der jungen Asylsuchenden führten zu einer enormen Entlastung der Kommunen. Durch einen festen Ausbildungsplatz würden die jungen Menschen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und müssten keine Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Forderungen hatte der Bundesrat am vergangenen Freitag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung gestellt.

„Der Beschluss entlastet die Kommunen und ist ein Signal der Solidarität mit Menschen, die hier ihr neues Zuhause suchen“, so Baranowski.

Nach der Ausbildung stünden die jungen Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein kann, dass Asyl gewährt wird. Dies bedeutet eine weitere Entlastung für die Kommunen, denn die jungen Erwachsenen verdienen eigenes Geld und müssen nicht mehr von Transferleistungen leben. Ein Beschäftigungsverbot für junge Geduldete zu verhängen, weil sie nicht an der Aufklärung der Fluchtgründe der Eltern mitwirken, verhindert die Berufsaufnahme junger Menschen, die hier aufgewachsen sind. Das sollte es in Zukunft nicht mehr geben.

„Diese damit verbundene kommunale Entlastung können wir nutzen, um die Versorgung notleidendender Asylbewerber zu unterstützen.“
Die Bundesregierung will das Aufenthaltsgesetz für Ausländer und Flüchtlinge an vielen Stellen weiter umbauen, um ein sicheres Bleiberecht zu garantieren. Das Ausweisungsrecht soll ebenfalls neu geordnet werden. Auch die Länder begrüßen die Ausweitung des Bleiberechts, wollen an einigen Stellen weiter gehen. Dazu zählt ein besserer Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für jugendliche Geduldete, die in einer Berufsausbildung sind.