Flüchtlinge: Kommunen müssen weiter entlastet werden!

Bereits in den letzten Monaten hat die SPD erhebliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Kommunen erreicht. Der Bund reagiert auf die drängende Herausforderung angesichts der rasant ansteigenden Flüchtlingszahlen: Zum einen entlasten die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz die Länder und Kommunen für 2015 um 33 Millionen Euro und ab 2016 um rund 44 Millionen Euro, weil bestimmte Gruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln nicht mehr unter das Leistungsgesetz fallen, sondern Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die damals geltenden Geldleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht forderte, dass zukünftige Geldleistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber das menschenwürdige Existenzminimum transparent und nachvollziehbar abbilden.
Zudem werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zukünftig ab Beginn ihres Aufenthalts Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt, wodurch die Möglichkeiten zur sozialen Integration verbessert werden. Das Gesetz ist insofern ein Schritt zu einer umfassenden Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, der die Länder und Kommunen entlastet und die Situation der Flüchtlinge verbessert.
Der durch die Gesetzesanpassung geschaffene Nothelferanspruch ist ein erster wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu verbessern.
Zum anderen können mit der Änderung des Bauplanungsrechts in Zukunft Flüchtlingsheime über die Umwidmung bereits bestehender Gewerbeimmobilien und Bürohäuser geschaffen werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit eröffnet, auch siedlungsnahe, unbebaute Grundstücke leichter nutzen zu können.
Befristet bis Ende 2019 sollen Flüchtlingsunterkünfte ausnahmsweise auch in Gewerbegebieten zugelassen werden können. Hierdurch wird der kommunalen Selbstverwaltung angesichts der stark steigenden Anzahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern mehr Spielraum für flexible Unterbringungslösungen gegeben. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den erhöhten Handlungsdruck, dem die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgesetzt sind und erweitert ihren Entscheidungsspielraum zur Schaffung von Wohnraum.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist ganz klar, dass es sich bei den Änderungen um eine befristete Ausnahmeregelung handelt. Für eine langfristig erfolgreiche Integration von Asylbewerbern ist die Unterbringung in Gewerbegebieten nicht der richtige Weg. Wünschenswert ist die Unterbringung von Menschen in kleineren Einheiten in Wohngebieten, die über eine bedarfsgerechte Anbindung an Infrastruktur verfügen.