Mit der Einigung erkennt das Land die Zahlungsverpflichtung (sogenannte Konnexität) in Höhe von zunächst 25 Millionen Euro für die Investitionskosten in den Schulen an und unterstützt die Kommunen zusätzlich mit einer Pauschale von jährlich 10 Millionen Euro. Zudem wird überprüft, ob durch die inklusive Beschulung im Vergleich zur Beschulung an Förderschulen ein erhöhter Bedarf an Integrationshelfern entsteht, hier will das Land gegebenenfalls zusätzliche Mittel bereitstellen.
Die jetzt durch das Land bereit gestellten Mittel in Höhe von rund 175 Millionen Euro überschreiten sogar deutlich die Summen,  die durch ein von Land und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten beziffert hatte.
Insbesondere seitens des Städte- und Gemeindebundes erwog man bis zuletzt, eine Klage zu erheben. Diese hätte aber erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten mit sich gebracht, zudem hätte die Höhe der Ausgleichszahlungen erst in einigen Jahren festgestanden. „Die Kommunen, die sich um das Thema kümmern, können zeitnah mit der finanziellen Unterstützung rechnen. Der Schwebezustand, den ein Rechtsstreit bedeutet hätte, ist damit abgewendet worden.“