Baranowski: Eingriffsrechte für Kommunen stärken

Mit diesem Gesetz schärft die Landesregierung die Eingriffstatbestände für die Kommunen und verbessert die Vollziehbarkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. „Schärfstes Schwert“ gegen die Verwahrlosung von Wohnraum ist die Unbewohnbarkeitserklärung, die ausgesprochen werden soll, wenn der Wohnraum beispielsweise nicht mehr über den Mindeststandard verfügt und ein solcher auch nicht hergestellt werden kann.

Gerade in letzter Zeit kam es aufgrund eines Anstieges von Armutszuwanderung zu erheblichen Problemen von Überbelegung und menschenunwürdigen Wohnbedingungen, gerade in den besonders betroffenen Großstädten in NRW.

„Die Initiative der Landesregierung zur Schaffung besserer Handlungsmöglichkeiten für Kommunen ist ein wichtiger  Schritt zur Eingrenzung und Bekämpfung menschenunwürdiger Wohnbedingungen“, ergänzt Frank Baranowski, Oberbürgermeister von Gelsenkirchen und Vorsitzender der SGK NRW.

Der Landesgesetzgeber reagiert nun auf diese akuten Probleme, indem er einen Tatbestand der Überbelegung schafft. Danach darf Wohnraum nur dann überlassen werden, wenn für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmeter (sechs Quadratmeter  pro Kind bis 6 Jahren) vorhanden ist.„Die beabsichtigten Regelungen werden die Kommunen in die Lage versetzen, gegen diese menschenverachtenden Geschäftspraktiken vorzugehen“, sagt Frank Baranowski.