Hannelore Kraft: „Wir kümmern uns um alle Bürger“

Frau Ministerpräsidentin, liebe Hannelore, die Landtagswahlen vor fast genau einem Jahr haben der rot-grünen Landesregierung eine deutliche Bestätigung und stabile Mehrheit im Parlament gebracht.

Viele Aufgaben werden noch bearbeitet, dennoch die Frage: Was sind die drei wichtigsten Ergebnisse ein Jahr nach der Wahl?

Erstens: Wir setzen unseren 2010 eingeschlagenen Weg einer vorsorgenden Politik fort. Zweitens: Wir arbeiten weiter daran „Gute Arbeit“ in NRW umzusetzen: Erstmals hat mit dem Bundesrat ein Verfassungsorgan für einen gesetzlichen Mindestlohn gestimmt – auch auf Betreiben von NRW. Drittens: Wir werden aber auch den Dreiklang unserer Haushaltspolitik fortsetzen – gezielt sparen, in Zukunft investieren und Einnahmen erhöhen.

NRW will „kein Kind zurücklassen“. Mit welchen Maßnahmen wird dieses anspruchsvolle Ziel verfolgt? Welche Strategien versprechen den größten Erfolg?

Ich bin davon überzeugt, dass präventive Investitionen sich lohnen: Für die Kinder, für die Wirtschaft und für die öffentlichen Haushalte. Darum haben wir gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung das Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ gestartet. 18 Kommunen machen mit. Es gibt erste Anzeichen, dass sich die Bemühungen auszahlen; in Hamm zum Beispiel bleiben die Hilfen zur Erziehung konstant, hier steigen die Kosten nicht weiter an, wie es bisher der Trend war. Wir müssen dahin kommen, dass wir die ganze Kette von der Kita bis zum Beruf verbessern und frühzeitig eine Brücke des Vertrauens zu den Eltern bauen.

Mit dem Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ unterstützen wir gezielt Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Spätestens ab Klasse 8 sollen alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische Berufsorientierung erhalten. Als erstes Flächenland führt Nordrhein-Westfalen damit schrittweise ein landesweit verbindliches Übergangssystem mit gezielten Praktika in Betrieben ein. Damit können Jugendliche verschiedene Berufsfelder erkunden, um am Ende eine kompetente Berufswahl zu ermöglichen.

Im laufenden Schuljahr werden ca. 30 000 Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufen an gut 370 Schulen mit der praktischen Umsetzung starten.

Zum Ende des Jahres läuft die Finanzierung der Schulsozialarbeiter/innen durch den Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets aus. Die CDU – auch im Land – behauptet nun die weitere Finanzierung sei Sache des Landes. Steht die Schulsozialarbeit vor dem Aus?

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit großer Mehrheit aufgefordert, die Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finanzieren. Die Arbeit der 1.600 Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter in Nordrhein-Westfalen dient unmittelbar der Förderung von Kindern und Jugendlichen und erhöht ihre Chancen und Möglichkeiten auf Teilhabe. Deshalb ist es eine originäre Aufgabe des Bundes. Diese Strukturen dürfen nicht wegbrechen. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter brauchen jetzt klare Perspektiven. Sie sorgen erst dafür, dass das Sozial- und Teilhabepaket überhaupt in Anspruch genommen werden kann.

Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen in den Schulen des Landes ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Inklusion ist eine dauerhafte Aufgabe, die nicht zum Nulltarif zu haben ist.  Die Umsetzung  der Landesgesetze  verursacht Kosten bei den Kommunen.  Wie soll es gehen, dass am Ende nicht die Kommunen die Zeche zahlen?

Wir haben uns als Bundesrepublik Deutschland insgesamt dazu verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen. In NRW machen wir das schrittweise. Wir wollen niemanden überfordern. Daher haben wir im März einen Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet, der die Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ihren Eltern, den Schulen, den Lehrkräften und den kommunalen Schulträgern hält. Aber: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif.

Darum hat das Kabinett auch ein Finanzierungskonzept zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens gebilligt. Das Konzept sieht u.a. vor, dass bis zum Ende der Legislaturperiode gegenüber dem laufenden Schuljahr weitere 1.800 zusätzliche Lehrerstellen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Damit kann nach Einschätzung der Landesregierung bis 2017 eine Inklusionsquote von etwa 50 Prozent erreicht werden.

Die Schuldenbremse wird abstrakt von allen befürwortet, konkret gibt es Widerstand bei jedem Sparvorschlag,  zuletzt waren die Beamten wegen der unvollständigen Übertragung der Tarifergebnisse enttäuscht. Die Zukunftsaussichten für den Handlungsspielraum der Landesregierung sind nicht gerade rosig. Kann sich das Land aus diesem Dilemma überhaupt allein befreien?

Wir sparen, aber mit Augenmaß. Und wir investieren gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes. Daher setzen wir auch auf Einnahmeverbesserung. Denn wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, der in der Lage ist, seine Aufgaben für ein solidarisches Gemeinwesen zu erfüllen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht gute Angebote in der Bildung, bei der Kinderbetreuung, bei den Straßen, bei den Dienstleistungen in den Kommunen. Deshalb sind wir für Steuererhöhungen – aber sozial gerecht und ökonomisch vernünftig. Darum setzten wir uns beispielsweise für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen und eine gerechte und mittelstandsfreundliche Erbschafts- und Vermögenssteuer ein.

Die Infrastruktur, konkret Straßen und Brücken, aber auch öffentliche Gebäude bröckeln. NRW beklagt sich über die Unterfinanzierung durch den Bund. Wenige Monate vor der Bundestagswahl bestreitet der dies. Auch die Kommunen leiden unter einem erheblichen Investitionsstau. Brauchen wir zusätzliche Finanzierungsquellen?

NRW-Verkehrsminister Groschek hat vorgeschlagen, die jetzige Maut für LKW über 7,5 Tonnen auf alle nachgeordneten Straßen auszuweiten. Allein für die Instandhaltung der Brücken an Autobahnen und übrigen Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen haben Fachleute einen Investitionsbedarf von 3,5 Milliarden Euro errechnet.

Wenn es um die Bundesverkehrswege, wie Autobahnen, übrige Bundesstraßen, Schienenwege und Binnenwasserstraßen geht, ist der Bund als Eigentümer in der Pflicht. Wir fordern darüber hinaus endlich eine faire Zuteilung von Bundesmitteln für Nordrhein-Westfalen. Obwohl in Nordrhein-Westfalen 22 Prozent der Bundesbürger leben, bekommt unser  Land nur 18 Prozent der Fördermittel zugeteilt. Nordrhein-Westfalen wird seit Jahren gegenüber anderen Bundesländern deutlich benachteiligt.

Die Kommunen waren begeistert, als die Minderheitsregierung die Kürzungen der Kommunalfinanzen von Schwarz-Gelb rückgängig gemacht hat. Auch der Stärkungspakt erfährt überwiegend Zustimmung. Dennoch wachsen die Kassenkredite in NRW schneller als die Konsolidierungserfolge.

Die Kommunen sind weiterhin unterfinanziert. Muss das Land nicht mehr tun?

Das Land engagiert sich seit dem Regierungswechsel 2010 bei der Konsolidierung der Kommunalfinanzen bis an die äußersten Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Bei den kommunalen Finanzen haben wir ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen auf den Weg gebracht:

knapp 1,3 Milliarden Euro für die strukturelle Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs oder allein 3,5 Milliarden Euro für den Haushaltsausgleich im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen.

Allerdings wird die Konsolidierung der Kommunalfinanzen nur gelingen können, wenn auch der Bund mehr Verantwortung für die Kommunen übernimmt. Es muss Schluss damit sein, dass der Bund Ansprüche regelt und die Kommunen mit den finanziellen Folgen allein lässt. Es ist zwar gut, dass der Bund die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2014 voll übernimmt – aber weitere Schritte des Bundes zur Entlastung der Kommunen, etwa bei der Eingliederungshilfe, müssen folgen.

Die CDU versucht seit einiger Zeit als Partner der Kommunen aufzutreten, beklagt vor allem die Vernachlässigung des kreisangehörigen Raumes. Kümmert sich die Landesregierung nur um die großen Städte?

Wir kümmern uns um alle Bürger – egal, wo sie wohnen. Die CDU/FDP-Regierung ließ die Kommunen mit ihren Aufgaben allein und nannte das dann „mehr Eigenständigkeit“. Die Landesregierung geht da andere Wege: Wir sehen die Herausforderungen, vor denen der ländliche Raum steht. Und wir erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen realistische Lösungen. Für eine bessere wohnortnahe medizinische Versorgung. Für einen möglichst schnellen  Ausbau von Glasfasernetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Wirtschaft auch in den ländlichen Regionen unseres Landes zu sichern. Für ein attraktives  ÖPNV-Angebot. Oder auch dafür, dass strukturpolitisch wichtige Institutionen – Schulen, Berufskollegs – erhalten bleiben.

Aufgrund verschiedener Urteile des Bundesfinanzhofs droht den Kommunen die Umsatzsteuerpflicht bei der im Allgemeinen sehr erwünschten, interkommunalen Zusammenarbeit. Die Veröffentlichung zweier Urteile, die dann für alle Kommunen gelten würden, wurde zwar noch gerade verschoben. Was wird die Landesregierung tun, um eine solche Zahlungspflicht für Kommunen zu vermeiden?

Die Landesregierung steht dazu, den Kommunen einen möglichst großen Handlungsspielraum durch effektiveres Verwaltungshandeln, insbesondere im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit, zu ermöglichen. Die Kommunen brauchen insoweit Planungssicherheit – und deshalb suchen wir gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern nach Lösungen, wie wir das bewährte System fortsetzen können.

Nicht erst seit dem Fall Hoeneß erfährt das Thema „Steuergerechtigkeit“ eine breite Aufmerksamkeit. Was ist aus der Bundesratsinitiative der Länder NRW, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug geworden?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 eine Entschließung über Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug gefasst. Die Länder sind der Auffassung, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat darstellen. Das Steuerstrafrecht soll an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts angepasst und die strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatellfälle begrenzt werden. Um es klar zu sagen: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb haben wir auch von Anfang an und mit Erfolg das Steuerabkommen der Bundesregierung mit der Schweiz abgelehnt. Es wäre zutiefst ungerecht gewesen gegenüber allen, die hier in Deutschland brav ihre Steuern zahlen.