Gute Nachricht für Kommunen, Mittelstand und Handwerk in Nordrhein-Westfalen: Erhöhte Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden im Jahr 2013 fortgeschrieben

Mit dem neuen Erlass können die Kommunen die dringend notwendigen Arbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Liefer- und Dienstleistungen wie 2012 auch im Jahr 2013 beschleunigt vergeben und zügig erledigen lassen.

„Das ist eine gute Nachricht auch für Mittelstand und Handwerk vor Ort“ sagte Thomas Eiskirch.

„Die Kommunen gehen sehr verantwortungsvoll und differenziert mit den erhöhten Wertgrenzen um“ sagte Michael Hübner.

Sollten auf Bundesebene im Laufe des Jahres 2013 einvernehmlich neue Wertgrenzen sowohl für die freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibungen als auch öffentliche Ausschreibungen in der Vergabeordnung festgeschrieben werden, ist es sinnvoll, die Regelungen in NRW mit den Bundesvorgaben zu harmonisieren“