In der mündlichen Urteilsbegründung am 20. Dezember 2019 führte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Ricarda Brandts unter anderem aus, dass die Abschaffung der Stichwahl nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei, die Neuregelung bei der Einteilung der Wahlbezirke einer richterlichen Überprüfung hingegen standhalten würde. Mittlerweile liegt das Urteil mit der Begründung vor und kann hier abgerufen werden.
Urteil und Urteilsbegründung zur Abschaffung der Stichwahl und Neuregelung bei der Einteilung der Wahlbezirke
von JakobJansen | Jan 8, 2020 | Oeffentlich | 0 Kommentare