Die Städte und Gemeinden fordern seit langen vehement, dass das Land sein Verpflichtung einlöst und die höheren Kosten für Unterbringung von Flüchtlingen übernimmt. Ein Gutachten hat bestätigt, dass die Pauschale des Landes nicht ausreicht ist und erhöht werden muss. Das Land lässt die Kommunen auf 70 Prozent der Kosten sitzen.

Nun hat die Landesregierung offenbaren müssen, dass sie durch unbesetzte Stellen mindestens 970 Millionen Euro nicht ausgeben können wird. Anstatt damit ihr eigenes Versprechen einzulösen und die Anhebung der FlüAG-Pauschalen zum 1.1.2018 zu finanzieren, schafft man sich lieber ein üppiges Finanzpolster für 2020.

Die SPD Landtagsfraktion kritisiert dies mit der anliegenden Pressemitteilung. Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden.

Hintergrund:

2016 haben Städte und dass Land sich auf die Höhe einer Pauschale zur Kostenerstattung in Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Höhe von 10.000 Euro jährlich pro Person für die Unterbringung verständigt. Gleichzeitig wurde vereinbart, die tatsächlichen Kosten durch ein Gutachten zu ermitteln und diese Pauschale entsprechend anzupassen.

 

Das Gutachten liegt nun seit über einem Jahr vor und stellt einen Anpassungsbedarf, je nach Größe der Stadt und Gemeinde, zwischen 500 bis 6500 Euro pro Person fest.

 

Trotzdem wurde eine Anpassung, trotz die Zusage des Landes und massiver Kritik der Städte, nicht eingelöst.

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