Zur geplanten Enthaltung von NRW bei der Abstimmung zur Grundsteuerreform im Bundesrat, erklärt der Vorsitzende der SPD-Kommunalen (SGK NRW) und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, Frank Baranowski: „Die lange überfällige Grundsteuerreform hat erhebliche Bedeutung für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Hinter der seit langem überfälligen Reform stehen rund 3,5 Milliarden Euro Einnahmen für die Kommunen in NRW. Wie kann es sein, dass die NRW-Landesregierung in dieser wichtigen Frage keine Meinung hat und sich im Bundesrat enthalten will? Sind Herrn Laschet die NRW-Kommunen egal? “
Mitte März haben sich Bund und Länder beim Thema Grundsteuerreform darauf verständigt, den formalen Gesetzgebungsprozess zur Grundsteuerreform zügig zu beginnen. Das Bundesfinanzministerium wird darum in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Damit könnte die Reform noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Die bisherige Verständigung erfüllt nach Einschätzung von Frank Baranowski die SPD-Kernforderungen an die Reform. So soll sich die Grundsteuer auch künftig an der wirtschaftlichen Nutzung der Gebäude orientieren und nicht, wie von Bayern gefordert, nur die Fläche berücksichtigen. Die Steuervergünstigungen für genossenschaftliche, öffentliche und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sowie für den sozialen Wohnungsbau sind aus sozialdemokratischer Sicht ein weiterer wichtiger Baustein für die Förderung des preisgünstigen Wohnens.
„Die Städte und Gemeinden in NRW erwarten zu Recht, dass sich die NRW-Landesregierung konstruktiv an diesem Verfahren beteiligt und am Ende dem gefundenen Kompromiss auch zustimmt. Stimmt NRW dagegen oder enthält NRW sich, dann muss der Ministerpräsident auch zusagen, dass das Land die möglichen Einnahmeausfälle bei einem Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens, mit rund 3,5 Milliarden Euro jährlich komplett kompensieren wird“, fordert Frank Baranowski.