Das Bundekabinett hatte gestern den Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen beschlossen. Danach bleibt die Integrationspauschale in vollem Umfang erhalten. Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung stellt der Bund den Ländern zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale zur Verfügung. Diese belief sich in den Jahren 2016 bis 2018 auf jeweils zwei Milliarden Euro. Sie wird für 2019 durch eine einmalige Zuweisung um 435 Millionen Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung auf fast 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Frank Baranowski: „Für mich ist klar, dass die Länder in der Pflicht stehen und die Zuweisungen ‚ohne klebrige Finger‘ an die Städte, Gemeinden und Kreise weiterleiten.“
Darüber hinaus hat der Bund erklärt, dass die vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte um eine Jahr fortgeführt wird. Dadurch stehen den Kommunen für das Jahr 2019 insgesamt 1,8 Milliarden Euro mehr zur Verfügung.
„Die Kommunen stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. Dabei darf sie die NRW-Landesregierung nicht im Stich lassen. Vor Ort müssen wir dafür sorgen, dass das Zusammenleben in den Kommunen funktioniert und Spaltungstendenzen unterbunden werden. Die SPD ist Anwältin der Kommunen. Ziel sozialdemokratischer Politik ist es, für ein gutes Miteinander der Menschen in den Städten und Gemeinden die Grundlage zu schaffen – und zwar unabhängig von Alter, Herkunft und dem Geldbeutel! Wenn Herr Laschet das nicht so sieht, muss er das deutlich machen.“