Der Vermieter muss Interessenten nach dem neuen Gesetz schon im Vorfeld die bisherige Miethöhe mitteilen. Der neue Mieter kann so beurteilen, ob die neue Miete mit der Mietpreisbremse im Einklang steht und rechtmäßig ist. Dies war bisher nicht möglich. Hier wird die bestehende Mietpreisbremse deutlich nachgebessert.
Auch dürfen künftig Vermieter in Gebieten mit knappem Wohnraum jährlich nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen.
Und nicht zuletzt wird zum Schutz der Mieter vor dem sogenannten Herausmodernisieren und zur Eindämmung einer weiteren Gentrifizierung von Quartieren sowohl ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand als auch ein Schadensersatzanspruch eingeführt.
"Für die Kommunen ist es nun wichtig, dass die Landesregierung die Gebiete ausweitet, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum kritisch ist. Erst dann kann die neue Mietpreisbremse in den Kommunen zu einer Verbesserung der Lage der Mieter führen, " so Bernhard Daldrup.