Ein Integrationsausschuss soll demnach ein Ratsausschuss mit bestimmten Besonderheiten sein. Die Migrantenvertreterinnen und -vertreter im Integrationsausschuss sollen durch Direktwahl gewählt werden, die Ratsmitglieder sollen aber die Mehrheit und den Vorsitz stellen. Der Rat soll nach der Vorstellung der Landesregierung dem Integrationsausschuss die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten übertragen. Dann dürfen allerdings nach der Vorstellung der Landesregierung die Migrantenvertreterinnen und -vertreter nicht mitstimmen.
Die Begründung der Landesregierung sowie die geplante Regelung im Einzelnen findet ihr weiter unten zum Download.
Und was halten die Betroffenen von der geplanten Regelung? Die Kurzfassung: Nichts. Der Landesintegrationsrat NRW lehnt die geplanten Änderungen in diesem Bereich ab. Seine Stellungnahme hierzu findet Ihr ebenfalls im Anhang.