„Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern ab dem Stichtag 1. Januar 2002 für verfassungswidrig erklärt. Diese Einheitswerte führen heute zu großen Ungerechtigkeiten bei der Bemessung der Grundsteuer. Wir werden das Urteil nun gründlich analysieren. Entscheidend ist, dass das Verfassungsgericht nicht die Steuer selbst, sondern lediglich ihre derzeitige Berechnungsbasis verworfen hat.
Im Koalitionsvertrag haben wir zentrale Grundprinzipien für die Reform der Grundsteuer verabredet. Für die SPD-Bundestagsfraktion besteht das wichtigste Ziel darin, die Grundsteuer mit ihrem Aufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro im Jahr als verlässliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden zu sichern.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass bis Ende 2019 ein neues Gesetz verabschiedet sein muss; die Neuregelung muss spätestens ab 2025 greifen. Durch die Vorarbeit des Bundesrates sind wir zuversichtlich, in diesem Rahmen eine fundierte Reform umsetzen zu können, die die bestehenden Ungerechtigkeiten abstellt und das Aufkommen für die Kommunen erhält. Wir begrüßen, dass das Verfassungsgericht die Bundeskompetenz für die Grundsteuer nicht in Frage gestellt hat.
Wir werden nun gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, unserem Koalitionspartner und den Ländern zügig einen tragfähigen Reformvorschlag ausarbeiten. Durch das Urteil wird sich nun auch die CSU bewegen müssen, die sich in Sachen Reform bisher quer gestellt hatte. Untätigkeit können wir uns nicht weiter leisten. Ein Wegfall der Grundsteuer würde die kommunale Daseinsvorsorge bedrohen und das bundesstaatliche Finanzierungssystem insgesamt in große Schwierigkeiten bringen.“