„Die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellte jährliche Integrationspauschale zur Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrkosten muss dort ankommen, wo die Integration stattfindet – vor Ort in der Kommune“, so Bernhard Daldrup, Landesgeschäftsführer der SGK NRW. Von den Bundesmitteln in Höhe von 434 Mio. Euro für das Jahr 2018 hat die Landesregierung den Kommunen jedoch bislang lediglich 100 Mio. Euro versprochen.
So bleiben die Kommunen am Ende auf einem Großteil der Kosten sitzen.
Ebenfalls problematisch ist der Anstieg der Kosten für die Versorgung und Unterbringung abgelehnter Asylbewerber. Zurzeit werden nur drei Monate für die Versorgung und Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer vom Land finanziert. In der Realität bestehen bei vielen Personen aber Rückführungshemmnisse, die einen längeren Verbleib verursachen. Selbst bei einer geplanten Erweiterung dieses Zeitraumes auf sechs Monate wird die Kommune für die Finanzierung des gesamten Aufenthaltes verpflichtet und bleibt somit auf nicht kalkulierbaren Kosten hängen.
„Wir sehen uns in der Pflicht, für eine gute Integration der geflüchteten Menschen in den Kommunen zu sorgen. Daneben muss auch ein reibungsloses Verfahren abgelehnter Asylsuchender sichergestellt werden. All dies erfordert Ressourcen, die in der momentanen Haushaltssituation vieler Kommunen, auch im Hinblick auf ohnehin stetig steigende Soziallasten, nicht mehr darstellbar sind“, so Bernhard Daldrup.
„Ohne eine größere Unterstützung durch das Land NRW werden die Kommunen diese Aufgaben langfristig nicht bewältigen können.“