Die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in NRW ist ohne weitere Verzögerungen umzusetzen

 "Die gesetzlich festgelegten Regelungen und die weiteren Rahmenbedingungen zur Finanzierung und Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen liegen mit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW seit 2015 vor. Diese klaren Rahmenbedingungen begrüßten auch die Expertinnen und Experten in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Die konkrete Umsetzung der Planung und der Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung erweist sich dennoch in einigen Kommunen als schwierig und langwierig.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat daher in seiner gestrigen Sitzung einen fraktionsübergreifenden Antrag zur weiteren Umsetzung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Die Finanzierung und Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung ist von den Kostenträgern, den Trägern des Rettungsdienstes beziehungsweise den Trägern rettungsdienstlicher Aufgaben und den Leistungserbringern einzuhalten. Die Akteure sind daher aufgefordert, die notwendigen Handlungsschritte ohne weitere Verzögerung umzusetzen, um eine effiziente, medizinische Notfallrettung mittelfristig nicht zu gefährden.
Um die Qualifikation von der Rettungsassistentin beziehungsweise vom Rettungsassistenten zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter vor allem für jüngere Ausbildungsjahrgänge zu gewährleisten, ist die Bundesregierung gefordert, die Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern.
Auch bei der Eignung der Personen für die Praxisanleitung ist eine Verlängerung der bisher vorgesehenen Frist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erforderlich.
Außerdem ist die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Notwendigkeit besteht, die Personalbedarfe der ersten Ausbildungsjahrgänge der Notfallsanitäterausbildung höher anzusetzen, um eine mögliche Personallücke zur ausgelaufenen Rettungsassistentenausbildung zu schließen."