Die Kommunen hatten insbesondere geltend gemacht, dass der im Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 geregelte Finanzausgleich sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletze. Der Verfassungsgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass der Finanzausgleich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist verfassungsgemäß
von root_g1x1y481 | Jan. 12, 2018 | Oeffentlich | 0 Kommentare