„In der Praxis arbeiten viele Kommunen zusammen. So lassen manche zum Beispiel ihre Personalverwaltung von der Nachbarkommune miterledigen gegen die Erstattung der Kosten. Oder sie überlassen einer anderen Kommune eine Turnhalle zur Nutzung für den Schulsport. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird sichergestellt, dass die Kommunen für solche Formen der Zusammenarbeit keine Umsatzsteuer bezahlen müssen.
Die Neuregelung wurde notwendig nach mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofes. Bereits im Koalitionsvertrag setzte die SPD durch, dass die interkommunale Zusammenarbeit steuerlich nicht belastet werden soll. Diese Zusage hat die SPD- Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zu diesem Gesetz eingelöst.“