PRESSE

PRESSE

AKTUELLE MELDUNGEN

Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden

Die NRW-Landesgruppe hat am 02. März auf Initiative der Ruhr-SPD-MdB den Beschluss „Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden“ gefasst und begrüßt weiterhin sehr, dass der SPD Vorschlag für eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) erfolgreich war und alle Betroffenen einen Konsens für einen geordneten Kohleausstieg gefunden haben.

mehr lesen

PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

AKTUELLE MELDUNGEN

Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden

Die NRW-Landesgruppe hat am 02. März auf Initiative der Ruhr-SPD-MdB den Beschluss „Steinkohleregionen dürfen im Kohleausstiegsgesetz nicht benachteiligt werden“ gefasst und begrüßt weiterhin sehr, dass der SPD Vorschlag für eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) erfolgreich war und alle Betroffenen einen Konsens für einen geordneten Kohleausstieg gefunden haben.

mehr lesen

PRESSEKONTAKT

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf