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AKTUELLE MELDUNGEN
Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und...
Kommunalverfassungsgesetze Nordrhein-Westfalen
Textausgabe mit Einführung von Johannes Winkel und Roland Schäfer - 5. Auflage - 2020 - 312 Seiten; Taschenformat (16,6 cm x 11,5 cm); kartoniert; 12,80 € - ISBN: 978-3-8293-1488-6 - Kommunal- und Schulverlag Die in dieser Ausgabe abgedruckten Gesetzestexte -...
Verlängerung der Antragsfrist des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“
Um die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Stärkung der Innenstädte angesichts
des Wandels im Einzelhandel zu stärken, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales und
Bauen NRW (MHKBG) im Juli diesen Jahres das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit einem Volumen in Höhe von 70 Mio. Euro ins
Leben gerufen.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Verlängerung der Antragsfrist des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“
Um die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Stärkung der Innenstädte angesichts
des Wandels im Einzelhandel zu stärken, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales und
Bauen NRW (MHKBG) im Juli diesen Jahres das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit einem Volumen in Höhe von 70 Mio. Euro ins
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