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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28.01.2015 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit für das Land NRW (Drs. 16/6090, Anlage 1) verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz werden weitestgehend die Überlegungen der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, die im Anschluss an die Evaluierung des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit 2011 in weiteren Verhandlungen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales entwickelt wurden.
Meinungsumfragen und ihre Wirkung für politisches Handeln
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