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AKTUELLE MELDUNGEN

Die Mittelverteilung nach dem Stärkungspaktgesetz ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Verteilung von Konsolidierungshilfen durch das Stärkungspaktgesetz vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation, die zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet sind, Konsolidierungshilfen zur Verfügung.

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Ergebnisse Flüchtlingsgipfel Bund und Gespräch mit Bundesinnenminister de Maizière

Am 8. Mai 2015 hat im Kanzleramt ein Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern stattgefunden. Obwohl in vielen Ländern, so auch in NRW, die Städte und Gemeinden diese Aufgabe erfüllen, wurden sie nicht eingeladen. So wurde im Nachgang zum Flüchtlingsgipfel ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenminister Dr. de Maizière geführt. Weiterführende Informationen dazu in den Schnellbriefen 75 + 77/2015.

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1. Marktplatz in NRW – Breitbandausbau im ländlichen Raum

Glasfasernetze in Städten und Gemeinden sind heute wichtige Standortfaktoren. Menschen leben und arbeiten mit Computern und hochentwickelten Maschinen. Im Ranking der wichtigsten Standortfaktoren rangiert die Breitbandverfügbarkeit auf Platz Eins noch vor Strompreisen, Verkehrsanbindung sowie Gewerbe- und Grundsteuer. Auch bei der Gestaltung der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre spielt die flächendeckende Breitbandversorgung eine zentrale Rolle. Damit der Sprung zum vernetzten Leben und Arbeiten gelingt, müssen Highspeed-Netze entstehen.

• Wie kann dieses Ziel auch im ländlichen Raum erreicht werden?
• Welche erfolgreichen Beispiele gibt es bereits?
• Welche Rollenverteilung ist wichtig?

Praxisnahe Antworten darauf finden Sie beim “1. Marktplatz in NRW – Breitbandausbau im ländlichen Raum“ am 16.06.2015 in Dülmen, zu dem Städte- und Gemeindebund NRW zusammen mit dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), den Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf und Coesfeld, sowie dem Landkreistag NRW einladen.

Weitere Informationen zum Download:

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Am 8. Mai 2015 hat im Kanzleramt ein Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern stattgefunden. Obwohl in vielen Ländern, so auch in NRW, die Städte und Gemeinden diese Aufgabe erfüllen, wurden sie nicht eingeladen. So wurde im Nachgang zum Flüchtlingsgipfel ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenminister Dr. de Maizière geführt. Weiterführende Informationen dazu in den Schnellbriefen 75 + 77/2015.

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1. Marktplatz in NRW – Breitbandausbau im ländlichen Raum

Glasfasernetze in Städten und Gemeinden sind heute wichtige Standortfaktoren. Menschen leben und arbeiten mit Computern und hochentwickelten Maschinen. Im Ranking der wichtigsten Standortfaktoren rangiert die Breitbandverfügbarkeit auf Platz Eins noch vor Strompreisen, Verkehrsanbindung sowie Gewerbe- und Grundsteuer. Auch bei der Gestaltung der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre spielt die flächendeckende Breitbandversorgung eine zentrale Rolle. Damit der Sprung zum vernetzten Leben und Arbeiten gelingt, müssen Highspeed-Netze entstehen.

• Wie kann dieses Ziel auch im ländlichen Raum erreicht werden?
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