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Jäger: Land will Investitionsmilliarde gerecht und unbürokratisch an Kommunen verteilen

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verteilung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes beschlossen. Mit 1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent aus dem Bundesprogramms nach Nordrhein-Westfalen. Innenminister Jöger betont, dass dies den NRW-Kommunen einen wichtigen Spielraum für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur gibt.

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Hübner: Faire und rechtssichere Verteilung von Finanzhilfen für Kommunen

Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen beschlossen. Nordrhein-Westfalens Kommunen werden dabei von finanziellen Hilfen in Höhe von insgesamt rund 1,126 Milliarden Euro profitieren, die der Bund zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht damit einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt deutlich höher als beim üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel.

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Schnellbrief: Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Schulgelände

Im Schnellbrief 165/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über ein Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW). Thematisiert werden insbesondere die Schulpflicht und die Belegung von Schulgebäuden und -anlagen mit Flüchtlingen.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen beschlossen. Nordrhein-Westfalens Kommunen werden dabei von finanziellen Hilfen in Höhe von insgesamt rund 1,126 Milliarden Euro profitieren, die der Bund zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht damit einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt deutlich höher als beim üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel.

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Schnellbrief: Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Schulgelände

Im Schnellbrief 165/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über ein Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW). Thematisiert werden insbesondere die Schulpflicht und die Belegung von Schulgebäuden und -anlagen mit Flüchtlingen.

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