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AKTUELLE MELDUNGEN
Ministerium für Inneres und Kommunales bittet die Kommunen um Personalunterstützung für Asylverfahren
Das MIK NRW bittet die nordrheinwestfälischen Kommunen, kommunales Personal zur Registrierung der Flüchtlinge und der Verwaltung von Landeseinrichtungen, insbesondere Notunterkünften, zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz ist für sechs Monate vorgesehen. Anfallende Kosten werden den Kommunen erstattet.
„Ohne Moos nichts los! Warum sind die kommunalen Kassen leer?“
#NAME?
+++Aufgrund des Ausscheidens von Minister Schneider wurde die Veranstaltung abgesagt+++
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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