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Gesundheitskarte für Flüchtlinge: Rot-Grüne Landesregierung unterzeichnet Rahmenvereinbarung
Für Flüchtlinge soll nun auch in Nordrhein-Westfalen eine Gesundheitskarte eingeführt werden. Am 28. August wurde die Rahmenvereinbarung dazu mit den Krankenkassen und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium unterzeichnet. „Das ist ein wichtiger Erfolg der NRW-Landesregierung. Mit dieser Neuerung können Flüchtlinge endlich ohne Umwege über die Behörden direkt zum Arzt gehen. Dies trägt zur Selbstbestimmung der Flüchtlinge bei“, erklärt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.
Forderungen des SGK-Landesvorstands in Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingegangen
Mit Ihrem Entschließungsantrag setzen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Düsseldorfer Landtag Eckpfeiler für die weitere Diskussion über die Flüchtlingssituation. Sie betonen die humanitäre Seite der Flüchtlingshilfe und stellen gleichzeitig klar, dass die Kommunen bei der Unterbringung stärker durch das Land und den Bund unterstützt werden müssen.
Ministerium für Inneres und Kommunales bittet die Kommunen um Personalunterstützung für Asylverfahren
Das MIK NRW bittet die nordrheinwestfälischen Kommunen, kommunales Personal zur Registrierung der Flüchtlinge und der Verwaltung von Landeseinrichtungen, insbesondere Notunterkünften, zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz ist für sechs Monate vorgesehen. Anfallende Kosten werden den Kommunen erstattet.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Mit Ihrem Entschließungsantrag setzen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Düsseldorfer Landtag Eckpfeiler für die weitere Diskussion über die Flüchtlingssituation. Sie betonen die humanitäre Seite der Flüchtlingshilfe und stellen gleichzeitig klar, dass die Kommunen bei der Unterbringung stärker durch das Land und den Bund unterstützt werden müssen.
Ministerium für Inneres und Kommunales bittet die Kommunen um Personalunterstützung für Asylverfahren
Das MIK NRW bittet die nordrheinwestfälischen Kommunen, kommunales Personal zur Registrierung der Flüchtlinge und der Verwaltung von Landeseinrichtungen, insbesondere Notunterkünften, zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz ist für sechs Monate vorgesehen. Anfallende Kosten werden den Kommunen erstattet.
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