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AKTUELLE MELDUNGEN

Erlass – Bauaufsichtliche Behandlung von Flüchtlingsunterkünften

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen (MBWSV) hat einen Erlass zu bauaufsichtlichen Fragestellungen für die Unterbringung
von Flüchtlingen veröffentlicht. Im Schnellbrief 212/15 berichtet der Gemeinde- und Städtebund darüber und stellt entsprechende Anlagen zur Verfügung, die wir gerne weitergeben.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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