PRESSE

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AKTUELLE MELDUNGEN

Modellrechnung ELAG – Abrechnung 2014

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW die Modellrechnung
zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2014 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
(ELAG) übermittelt. Die Modellrechnung ist dem Schnellbrief
als Anlage beigefügt.

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FAQ-Liste zur Umsetzung des KlnvFG in NRW

Im Anschluss an den Schnellbrief Nr. 224/2015 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit,
dass das NRW-Umsetzungsgesetz zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
(KInvFöG NRW) am 08.10.2015 in Kraft tritt.

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Landtag stärkt das kommunale Ehrenamt

Gestern hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP in einem gemeinsamen Antrag eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes auf den Weg gebracht, die in den nächsten Wochen und Monaten in Kraft treten sollen. So sollen unter anderem die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger einmalig um zehn Prozent erhöht werden, durch eine landesweite Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen für eine verbesserte Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandat und Beruf gesorgt sowie die Mindestausstattungen für Fraktionen an die modernen Erfordernisse angepasst werden. Diese Initiativen gehen auf die Empfehlungen der Ehrenamtskommission zurück, die Ende August 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Dazu erklären Lisa Steinmann (SPD), Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt:

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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dass das NRW-Umsetzungsgesetz zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
(KInvFöG NRW) am 08.10.2015 in Kraft tritt.

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Landtag stärkt das kommunale Ehrenamt

Gestern hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP in einem gemeinsamen Antrag eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes auf den Weg gebracht, die in den nächsten Wochen und Monaten in Kraft treten sollen. So sollen unter anderem die Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger einmalig um zehn Prozent erhöht werden, durch eine landesweite Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen für eine verbesserte Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandat und Beruf gesorgt sowie die Mindestausstattungen für Fraktionen an die modernen Erfordernisse angepasst werden. Diese Initiativen gehen auf die Empfehlungen der Ehrenamtskommission zurück, die Ende August 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Dazu erklären Lisa Steinmann (SPD), Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt:

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