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AKTUELLE MELDUNGEN

Sofortprogramm zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsbaus und der Förderung aller Arten von Wohnraum für Flüchtlinge

Bauminister Michael Groschek hat in der Landespressekonferenz am 02.10.2015 ein „Sofortprogramm“
zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsbaus nach den Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB) und der Förderung aller Arten von Wohnraum nach der
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) angekündigt. Ermöglicht wird
dies durch die Zusage des Bundes, die Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 auf
jeweils 500 Mio. € anzuheben (der NRW-Anteil beträgt ca. 20 %).

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Modellrechnung ELAG – Abrechnung 2014

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW die Modellrechnung
zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2014 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
(ELAG) übermittelt. Die Modellrechnung ist dem Schnellbrief
als Anlage beigefügt.

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FAQ-Liste zur Umsetzung des KlnvFG in NRW

Im Anschluss an den Schnellbrief Nr. 224/2015 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit,
dass das NRW-Umsetzungsgesetz zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
(KInvFöG NRW) am 08.10.2015 in Kraft tritt.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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(WFB) und der Förderung aller Arten von Wohnraum nach der
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jeweils 500 Mio. € anzuheben (der NRW-Anteil beträgt ca. 20 %).

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Modellrechnung ELAG – Abrechnung 2014

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW die Modellrechnung
zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2014 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
(ELAG) übermittelt. Die Modellrechnung ist dem Schnellbrief
als Anlage beigefügt.

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Im Anschluss an den Schnellbrief Nr. 224/2015 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit,
dass das NRW-Umsetzungsgesetz zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
(KInvFöG NRW) am 08.10.2015 in Kraft tritt.

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