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Bundestag beschließt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Am 15.10.2015 hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen. In diesem Gesetz sind die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels vom 24.09.2015 zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer in Gesetzesform gegossen. Der Innenausschuss des Bundestages hat dem Bundestag nur geringfügige Änderungen bzw. Klarstellungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung empfohlen (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/6386, Anlage). Diese hat der Bundestag übernommen. Insoweit sei auf folgende Aspekte hingewiesen:
Kostenerstattung im Rahmen der im Auftrag des Landes durch die Kommunen in Nordrhein Westfalen betriebenen Notunterkünfte. Mustervereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbände und dem Land
Bereits mit Schnellbrief vom 22.09.2015 (Nummer 207) hatten wir Sie darüber informiert, dass
die Kommunen für die freiwillige Unterstützung des Landes für den Betrieb der Notunterkünfte
aufgrund einer vertraglichen Regelung die dadurch bedingten Kosten erstattet bekommen
sollen.
„Besser Wohnen – Energetische Sanierung plus“
Bauminister Michael Groschek führt das Erfolgsmodell „Besser Wohnen – Energetische Sanierung plus“ fort und setzt sich damit noch stärker für die Verbesserung des Wohnungsbestandes ein. Kürzlich hatte er bereits die Offensive zur Verbesserung der Förderkonditionen beim sozialen Wohnungsneubau und beim Bau von Flüchtlingswohnungen vorgestellt.
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E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Bauminister Michael Groschek führt das Erfolgsmodell „Besser Wohnen – Energetische Sanierung plus“ fort und setzt sich damit noch stärker für die Verbesserung des Wohnungsbestandes ein. Kürzlich hatte er bereits die Offensive zur Verbesserung der Förderkonditionen beim sozialen Wohnungsneubau und beim Bau von Flüchtlingswohnungen vorgestellt.
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