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AKTUELLE MELDUNGEN

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Im Schnellbrief 286/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über die finanzielle Attraktivitätssteigerung zu Gunsten von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten im Rahmen der im öffentlichen Dienst zu erbringenden Flüchtlingshilfe. Der Gesetzentwurf steht zum Download bereit.

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Öffentliches WLAN

Aufgrund der hohen Nachfrage zum Thema Freifunk und öffentliches WLAN hat der Städte- und Gemeindebund zur 26. Sitzung des AK-Informationstechnologie beim Städte- und Gemeindebund NRW ein „Fact-Sheet“ mit Fakten rund um Freifunk und öffentliches WLAN veröffentlicht, welches wir Euch gerne zur Verfügung stellen möchten.

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Kulturförderplan 2016 bis 2018

Nach § 22 Kulturfördergesetz (KFG) erfolgt die Kulturförderung des Landes auf der Grundlage eines Kulturförderplans, welcher die Ziele einer Förderperiode konkretisiert, Entwicklungsperspektiven aufzeigt, Schwerpunktbereiche benennt sowie nähere Angaben zu den Handlungsfeldern und zu den geplanten Ausgaben macht. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat einen Entwurf für den ersten Kulturförderplan für die Jahre 2016 bis 2018 vorgelegt. Zu diesem Entwurf hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam Stellung genommen. Diese Stellungnahme könnt ihr hier nachlesen.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Aufgrund der hohen Nachfrage zum Thema Freifunk und öffentliches WLAN hat der Städte- und Gemeindebund zur 26. Sitzung des AK-Informationstechnologie beim Städte- und Gemeindebund NRW ein „Fact-Sheet“ mit Fakten rund um Freifunk und öffentliches WLAN veröffentlicht, welches wir Euch gerne zur Verfügung stellen möchten.

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Kulturförderplan 2016 bis 2018

Nach § 22 Kulturfördergesetz (KFG) erfolgt die Kulturförderung des Landes auf der Grundlage eines Kulturförderplans, welcher die Ziele einer Förderperiode konkretisiert, Entwicklungsperspektiven aufzeigt, Schwerpunktbereiche benennt sowie nähere Angaben zu den Handlungsfeldern und zu den geplanten Ausgaben macht. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat einen Entwurf für den ersten Kulturförderplan für die Jahre 2016 bis 2018 vorgelegt. Zu diesem Entwurf hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam Stellung genommen. Diese Stellungnahme könnt ihr hier nachlesen.

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