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AKTUELLE MELDUNGEN
Bauaufsichtliche Behandlung von Flüchtlingsunterkünften
Mittels Erlass vom 30.11.2015 (Anlage) hat das MBWSV bestimmt, dass sich die Bauaufsichtsbehörden bis zum 01.10.2017 bauaufsichtlich nicht mit Sporthallen und anderen Hallen befassen sollen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich Flüchtlinge und Asylbegehrende darin jeweils über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen aufhalten werden und nicht beabsichtigt ist, die für eine dauerhafte Wohnnutzung erforderlichen baulichen Änderungen des Gebäudes durchzuführen.
Land hilft den Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen mit weiteren 72 Millionen Euro
Um die Städte und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen, stellt das Land den Kommunen über ein neues Städtebau-Sonderprogramm im kommenden Jahr zusätzlich 72 Millionen Euro zur Verfügung.
Die KOMMUNALE Zeitung – Ausgabe 5 | 2015
In dieser Ausgabe: Hennelore Kraft – Gemeinsam stark für die Zunkunft, Rainer Schmeltzer – Zuwanderung: Herausforderung meistern, Michael Groschek – Landesinitiative für 120.000 neue Wohnungen in NRW
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Land hilft den Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen mit weiteren 72 Millionen Euro
Um die Städte und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen, stellt das Land den Kommunen über ein neues Städtebau-Sonderprogramm im kommenden Jahr zusätzlich 72 Millionen Euro zur Verfügung.
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