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AKTUELLE MELDUNGEN

Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.02.2016 über ergänzende Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich der Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe informiert, die von Einrichtungen erbracht werden, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

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Daldrup: Finanzgericht Münster bestätigt gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Das Finanzgericht Münster bestätigt in einem Musterverfahren die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Einkaufs von Hotelleistungen. Der Hoteleinkauf unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung – herauszurechnen sind Leistungen, die über die reine Anmietung des Hotelzimmers hinausgehen. Dies sind Verpflegung, Unterhaltung, Beförderung und die übliche Rezeption sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Dies ist der Tenor eines heute bekannt gegebenen Urteils des Finanzgerichts Münster.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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