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AKTUELLE MELDUNGEN

Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“

Mit Schnellbrief vom 13.07.2016 (Nr. 205/2016) hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die im Rahmen des verabschiedeten
Integrationsgesetzes des Bundes geänderte Vorschrift des § 5 a Asylbewerberleistungsgesetzes
informiert, wonach Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden soll, die Wartezeit
bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohl orientierte
Beschäftigung zu überbrücken.

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Integrationskosten: Antwortschreiben des Vizekanzlers

Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 132 vom 20.05.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Versendung zweier inhaltsgleicher
Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Vizekanzler Gabriel informiert, mit
denen noch einmal für eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe der
Integration und den dabei entstehenden Kosten geworben wird. Mit Schnellbrief Nr. 151 vom
09.06.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über das Antwortschreiben der Bundeskanzlerin berichtet.

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PRESSEKONTAKT

 

Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Integrationskosten: Antwortschreiben des Vizekanzlers

Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 132 vom 20.05.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Versendung zweier inhaltsgleicher
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denen noch einmal für eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe der
Integration und den dabei entstehenden Kosten geworben wird. Mit Schnellbrief Nr. 151 vom
09.06.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über das Antwortschreiben der Bundeskanzlerin berichtet.

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