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AKTUELLE MELDUNGEN
Baranowski: Wir müssen das Thema Gerechtigkeit angehen
WAZ, 14.08.2016. Im nächsten Mai wird ein neuer Landtag gewählt, wenige Monate später folgt ein neuer Bundestag. Die Vorbereitungen fürs Wahljahr 2017 laufen. Bundesweit richten sich die Blicke aufs Ruhrgebiet; SPD-Chef Sigmar Gabriel ist schon jetzt Dauergast. Mit der Region allein lassen sich Wahlen nicht gewinnen: „Ohne das Ruhrgebiet aber verliert man Wahlen“, mahnt Frank Baranowski, Oberbürgermeister von Gelsenkirchen und seit 2007 Sprecher der Revier-SPD, beim NRZ-Redaktionsbesuch. Freilich: Eine Bundestagsabgeordnete, die ihren Lebenslauf gefälscht hat und trotzdem lange am Mandat zu kleben schien – das kommt für die ohnehin im Umfragetief hängende Partei zur Unzeit. Auch Baranwoski ist entäuscht von der Genossin.
Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“
Mit Schnellbrief vom 13.07.2016 (Nr. 205/2016) hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die im Rahmen des verabschiedeten
Integrationsgesetzes des Bundes geänderte Vorschrift des § 5 a Asylbewerberleistungsgesetzes
informiert, wonach Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden soll, die Wartezeit
bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohl orientierte
Beschäftigung zu überbrücken.
Integrationskosten: Antwortschreiben des Vizekanzlers
Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 132 vom 20.05.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Versendung zweier inhaltsgleicher
Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Vizekanzler Gabriel informiert, mit
denen noch einmal für eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe der
Integration und den dabei entstehenden Kosten geworben wird. Mit Schnellbrief Nr. 151 vom
09.06.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über das Antwortschreiben der Bundeskanzlerin berichtet.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Mit Schnellbrief vom 13.07.2016 (Nr. 205/2016) hat der Städte- und Gemeindebund NRW über die im Rahmen des verabschiedeten
Integrationsgesetzes des Bundes geänderte Vorschrift des § 5 a Asylbewerberleistungsgesetzes
informiert, wonach Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden soll, die Wartezeit
bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohl orientierte
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Integrationskosten: Antwortschreiben des Vizekanzlers
Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 132 vom 20.05.2016 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Versendung zweier inhaltsgleicher
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denen noch einmal für eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe der
Integration und den dabei entstehenden Kosten geworben wird. Mit Schnellbrief Nr. 151 vom
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