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AKTUELLE MELDUNGEN
Quartiersakademie NRW
Wir möchten Euch auf die Quartiersakademie NRW hinweisen und hier besonders auf die Bewerbungsmöglichkeit für die 15 Bürgerwerkstätten. Die Bewerbungsfrist für das Modellprojekt „Bürger vernetzen Nachbarschaften – Quartiersentwicklung nutzt digitalen Wandel“ endet am 11. September 2016.
Der beiliegenden Broschüre könnt Ihr weitere Informationen entnehmen.
Vergleich von Bevölkerungs- und Wirtschaftsdaten der Regionen in NRW
Die mittelstandsgeprägten Wachstumsregionen Westfalens,
das Münsterland
Ostwestfalen-Lippe und
Südwestfalen
haben mit Recht Erwähnung im Regierungsentwurf des Landesentwicklungsplans gefunden.
Viele mittelständische Familienunternehmen, insbesondere aus dem Industriesektor, haben
hier ihren Sitz und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad richtete. Der aus Österreich stammende Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde vornehmlich eine Benachteiligung gerügt, da er als Besucher des Freizeitbads den regulären Eintrittspreis zu entrichten hatte, während die Einwohner der umliegenden Betreibergemeinden einen verringerten Eintrittspreis bezahlten.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad richtete. Der aus Österreich stammende Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde vornehmlich eine Benachteiligung gerügt, da er als Besucher des Freizeitbads den regulären Eintrittspreis zu entrichten hatte, während die Einwohner der umliegenden Betreibergemeinden einen verringerten Eintrittspreis bezahlten.
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