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AKTUELLE MELDUNGEN

Einladung: Parlamentarischer Abend der BAGüS zur Gleichstellung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Behinderte Menschen erhalten nicht alle Leistungen der Pflegeversicherung. Ist das gerecht? Der Bundestag wird in diesem Jahr über den Pflegebegriff der Sozialhilfe und über die Reform der Eingliederungshilfe entscheiden. Wird er an dieser Stelle die Gleichbehandlung behinderter Menschen durchsetzen? Sind die derzeitigen Beschränkungen mit dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

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Landesrechtliche Umsetzung der Wohnsitzauflage und Abschaffung der Vorrangprüfung für anerkannte Asylbewerber

Ein Kernelement des Integrationsgesetzes des Bundes ist die bekannte Wohnsitzauflage. Aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz beabsichtigt die Landesregierung, nähere Regelungen im Hinblick auf die Organisation, das Verfahren und den Wohnraum zu bestimmen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) die derzeitigen Überlegungen in einem aktuellen Bericht an den Ausschuss für Kommunalpolitik und den Integrationsausschuss des Landtages skizziert (Anlage). Des Weiteren weist der StGB-NRW in seinem Schnellbrief 250 auf einige wichtige Aspekte zur Wohnsitzauflage hin.

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Modellrechnung ELAG – Abrechnung 2015

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat die Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2015 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) übermittelt, weitere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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Landesrechtliche Umsetzung der Wohnsitzauflage und Abschaffung der Vorrangprüfung für anerkannte Asylbewerber

Ein Kernelement des Integrationsgesetzes des Bundes ist die bekannte Wohnsitzauflage. Aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz beabsichtigt die Landesregierung, nähere Regelungen im Hinblick auf die Organisation, das Verfahren und den Wohnraum zu bestimmen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) die derzeitigen Überlegungen in einem aktuellen Bericht an den Ausschuss für Kommunalpolitik und den Integrationsausschuss des Landtages skizziert (Anlage). Des Weiteren weist der StGB-NRW in seinem Schnellbrief 250 auf einige wichtige Aspekte zur Wohnsitzauflage hin.

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Modellrechnung ELAG – Abrechnung 2015

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat die Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2015 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) übermittelt, weitere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.

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