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Ab 2017 bekommen NRW-Kommunen monatlich 866 Euro pro Flüchtling

Ab dem 1. Januar 2017 sollen die NRW-Kommunen eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber erhalten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zugestimmt. „Das Geld soll künftig den Menschen folgen. Damit hält das Land sein Versprechen und erfüllt eine weitere wesentliche Forderung der Kommunalen Spitzenverbände“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

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Einigung Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Bei den seit langem andauernden Verhandlungen zur künftigen Ausgestaltung der Bund-Land-Finanzbeziehungen konnte am vergangenen Samstag eine Einigung erzielt werden
(siehe Anlage 1). Ungeachtet der noch ausstehenden Umsetzung und Bewertung im Detail ist der nun gefundene Kompromiss ein positives Signal vor allem vor dem Hintergrund, dass Bund, Länder und Kommunen nunmehr finanzpolitische Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 haben.

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