PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Baranowski: Integrationshilfe muss auch bei den Kommunen ankommen!
Frank Baranowski kritisiert die Haltung des nordrhein-westfälischen Finanzministers zur Integrationspauschale. Norbert Walter-Borjans hatte angekündigt, dass er die Integrationspauschale des Bundes an die Länder von jährlich 434 Millionen Euro komplett für den Landeshaushalt einbehalten will.
Haushaltssatzung
Bezug nehmend auf unseren Schnellbrief Nr. 225 vom 11.08.2016, mit dem wir über die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung berichtet hatten, dürfen wir Sie auf eine wesentliche
Anpassung des Entwurfs im Zusammenhang mit derjenigen Regelung hinweisen, die künftig für die Bekanntmachung von Haushaltssatzungen gelten soll (Entwurf § 80 Abs. 5 GO NRW n.F.). Diese Anpassung betrifft das Inkrafttreten der neuen Regelung.
November-Steuerschätzung
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat sich vom 2. bis zum 4. November in Nürnberg mit
den Steuereinnahmen in den Jahren 2016 bis 2021 befasst. Die Steuerschätzer haben ihre letzte Prognose vom Mai 2016 im Wesentlichen bestätigt.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Baranowski: Integrationshilfe muss auch bei den Kommunen ankommen!
Frank Baranowski kritisiert die Haltung des nordrhein-westfälischen Finanzministers zur Integrationspauschale. Norbert Walter-Borjans hatte angekündigt, dass er die Integrationspauschale des Bundes an die Länder von jährlich 434 Millionen Euro komplett für den Landeshaushalt einbehalten will.
Haushaltssatzung
Bezug nehmend auf unseren Schnellbrief Nr. 225 vom 11.08.2016, mit dem wir über die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung berichtet hatten, dürfen wir Sie auf eine wesentliche
Anpassung des Entwurfs im Zusammenhang mit derjenigen Regelung hinweisen, die künftig für die Bekanntmachung von Haushaltssatzungen gelten soll (Entwurf § 80 Abs. 5 GO NRW n.F.). Diese Anpassung betrifft das Inkrafttreten der neuen Regelung.
November-Steuerschätzung
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat sich vom 2. bis zum 4. November in Nürnberg mit
den Steuereinnahmen in den Jahren 2016 bis 2021 befasst. Die Steuerschätzer haben ihre letzte Prognose vom Mai 2016 im Wesentlichen bestätigt.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf