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AKTUELLE MELDUNGEN

Eine klare Verbesserung für die schulische Inklusion

Zur Entscheidung des Bundesrates zur Änderung des Bundesteilhabegesetzes, den Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern für alle schulischen Angebote zu ermöglichen und für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zu bündeln, erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagfraktion:

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Entschädigungsverordnung

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die zweite Verordnung zur Änderung
der Entschädigungsverordnung mit Datum vom 30. November 2016 erlassen und im Gesetz- und
Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 39 vom 12. Dezember 2016, Seite 1036
veröffentlicht. Die Änderungen treten nach Artikel 2 der Änderungsverordnung zum 1. Januar 2017 in
Kraft.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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