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Gespräch mit Wirtschaftsministerium zu verkaufsoffenen Sonntagen

In den vergangenen Monaten wurden durch Gerichtsentscheidungen diverse Rechtsverordnungen über das Offenhalten von Geschäften an Sonntagen in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. In Anlehnung an die Entscheidungen des BVerfG vom 01.12.2009 sowie vom BVerwG vom 11.11.2015 hat das OVG NRW strenge Voraussetzungen formuliert, die für die Schaffung einer rechtmäßigen Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen notwendig sind. Insbesondere ist dabei auf den Anlassbezug sowie eine von der Verwaltung vorzunehmende Prognoseentscheidung hinzuweisen (vgl. OVG Beschluss vom 10.06.2016 – 4 B 504/16).

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