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AKTUELLE MELDUNGEN
Alle neun Wirtschaftsregionen erfolgreich: NRW.Innovationspartner hebt Potenziale mittelständischer Unternehmen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seine regionale Wirtschaft bei der Verbesserung ihrer Innovationsstrukturen. Projektvorhaben in den neun Wirtschaftsregionen NRWs (Aachen, Bergisches Städtedreieck, Düsseldorf, Köln/ Bonn, Metropole Ruhr, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen) werden in der Mittelstandsinitiative „NRW.Innovationspartner‟ mit einer Gesamtsumme von 1,6 Millionen Euro gefördert. Die Verbundprojekte, in denen sich etablierten Akteure der Region gemeinsam engagieren, stärken die bereits bestehenden regionalen Strukturen durch konkrete Verbesserungsmaßnahmen.
Start des Pilotprojekts „Modellkommune Open Government“
Kommunen können sich bis zum 21. April 2017 um Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Open Government-Maßnahmen bewerben
Übergang Asylbewerberleistungsgesetz / SGB II – Kosten der Unterkunft
an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW sind inzwischen wiederholt rechtliche und praktische Fragen zum Rechtskreiswechsel von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II herangetragen worden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob bzw. inwieweit die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) auch dann durch die Jobcenter nach § 22 SGB II anerkannt werden, wenn sich die Flüchtlinge noch in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer von der Kommune angemieteten Wohnung weiterhin aufhalten.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Kommunen können sich bis zum 21. April 2017 um Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Open Government-Maßnahmen bewerben
Übergang Asylbewerberleistungsgesetz / SGB II – Kosten der Unterkunft
an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW sind inzwischen wiederholt rechtliche und praktische Fragen zum Rechtskreiswechsel von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II herangetragen worden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob bzw. inwieweit die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) auch dann durch die Jobcenter nach § 22 SGB II anerkannt werden, wenn sich die Flüchtlinge noch in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer von der Kommune angemieteten Wohnung weiterhin aufhalten.
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