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AKTUELLE MELDUNGEN
Wie profitieren die Kommunen in NRW von der EU?
Die SPD-Landtagsfraktion hat nachgefragt, welche Mittel aus den Strukturfonds der EU, EFRE, ESF und ELER, nach NRW fließen. Da die aktuelle Förderperiode von 2014 bis 2020 reicht, handelt es sich hierbei um eine Zwischenbilanz.
Die SGK NRW hat alle Anfragen der SPD-Landtagsfraktion nach kreisfreien Städten, Kreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfasst und die bewilligten Fördermittel für diesen Zeitraum aufgeschlüsselt.
Scheelen: Landesregierung lässt Kommunen im Regen stehen und erschwert Integration Geflüchteter
Abschaffung der Wohnsitzauflage würde Kommunen vor erhebliche Probleme stellen. Die SGK NRW kritisiert die von Integrationsminister Stamp (FDP) ins Gespräch gebrachte Abschaffung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete als „Integrationsverhinderung“ und beklagt mangelnde Unterstützung der Kommunen durch die neue Landesregierung.
Landesregierung: Rechtsunsicherheit schaffen, Bauvorhaben in Kommunen verhindern
Die Landesregierung hat ein Gesetz zur Änderung der Bauordnung in den Landtag eingebracht und an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen überweisen lassen. Mit dem Gesetz soll die zum 28. Dezember 2017 in Kraft tretende Landesbauordnung für zunächst ein Jahr verhindert werden und erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Während dieser Zeit sollen die beschlossenen Regelungen „im Sinne vermehrter Bautätigkeit kritisch überprüft“ werden, so die Begründung der Landesregierung.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Abschaffung der Wohnsitzauflage würde Kommunen vor erhebliche Probleme stellen. Die SGK NRW kritisiert die von Integrationsminister Stamp (FDP) ins Gespräch gebrachte Abschaffung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete als „Integrationsverhinderung“ und beklagt mangelnde Unterstützung der Kommunen durch die neue Landesregierung.
Landesregierung: Rechtsunsicherheit schaffen, Bauvorhaben in Kommunen verhindern
Die Landesregierung hat ein Gesetz zur Änderung der Bauordnung in den Landtag eingebracht und an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen überweisen lassen. Mit dem Gesetz soll die zum 28. Dezember 2017 in Kraft tretende Landesbauordnung für zunächst ein Jahr verhindert werden und erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Während dieser Zeit sollen die beschlossenen Regelungen „im Sinne vermehrter Bautätigkeit kritisch überprüft“ werden, so die Begründung der Landesregierung.
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